ELDOR Steuerberatungsgesellschaft mbH

ELDOR Steuerberatungsgesellschaft mbH Erfahrungen teilen - Innovationen steuern http://eldor-stb.de/unternehmen.html

Unser Leistungsangebot:

Ganzheitliches und bedarfsorientiertes Denken!

Seit dem Jahre 1990 sind wir im Bereich der Steuerberatung tätig und verfügen damit über eine mehr als 30- jährige Erfahrung auf diesem Gebiet. Durch die regelmäßige Fortbildung unseres Teams aus inzwischen 16 hoch motivierten und qualifizierten Mitarbeitern sind wir in der Lage, stets höchste Qualität bei der Bearbeitung komplexer und komplizierter steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Proble

mstellungen zu bieten. http://eldor-stb.de/unternehmen.html

Unsere Erfolgsfaktoren:

- Vertrauen
- Zuverlässigkeit
- Kompetenz und Qualität

Unsere Geschäfts- und Privatkunden betreuen wir branchenübergreifend aus den Bereichen:

- Industrie,
- Handel,
- Handwerk,
- Dienstleistung,
- Soziale/gemeinnützige Organisationen
- sowie freie und ähnliche Berufe, insbesondere

- Heilberufe,
- Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten u. ä.,
- Apotheker. Mehr als nur klassisch beraten!

- Steuerberatung
- Buchführung
- Jahresabschlusserstellung
- Unternehmensberatung
- Ärzteberatung
http://eldor-stb.de/leistungsangebot.html

Unser InfoCenter:

Der Informationsbrief Steuern Aktuell bietet Ihnen regelmäßig klare Informationen über Steuern und Recht. INFOPORTAL: Nützliche Links und Fundstellen für viele Themen aus der Welt der Wirtschaft und Finanzen. Der Informationsbrief Gesundheit & Steuern informiert Sie regelmäßig über Steuern, Recht und Wirtschaft für Heilberufe

PORTAL FÜR HEILBERUFE: Hier finden Sie Dokumente, Links und Arbeitshilfen zu berufsspezifischen Themen. http://eldor-stb.de/infocenter.php

Neue GesellschaftsformDie EU plant mit der „European incorporated“ (EU-Inc.) eine neue Rechtsform, speziell für Start-up...
26/06/2026

Neue Gesellschaftsform
Die EU plant mit der „European incorporated“ (EU-Inc.) eine neue Rechtsform, speziell für Start-ups und sonstige innovative Unternehmen. Bei dieser Gesellschaft handelt es sich um eine private „kleine“ Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung.

Gründung
Die EU-Inc. soll vollständig digital errichtet werden können mittels standardisierter Dokumente und elektronische Signaturen. Die Gründung soll lediglich 48 Stunden in Anspruch nehmen. Die Gründungsgebühren sollen unter € 100,00 liegen. Als Stammkapital genügt ein Euro.

EU-Dashboard und zentrales Firmenregister
Für den Eintrag der neuen EU-Inc. steht ein zentrales EU-Register zur Verfügung, verbunden mit einem zentralen EU-Dashboard, in dem Gesellschaftsdokumente wie Gesellschafterlisten, Gesellschafterbeschlüsse und Protokolle digital hinterlegt werden können.

Vermieterinnen und Vermieter können Fortbildungskosten für Steuern und Immobilienverwaltung unter bestimmten Voraussetzu...
23/06/2026

Vermieterinnen und Vermieter können Fortbildungskosten für Steuern und Immobilienverwaltung unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend machen. Näheres dazu lesen Sie hier:

Aktuelle Entscheidung des Sächsischen Finanzgerichts

Der Sommer beginnt und bringt frischen Schwung, sonnige Perspektiven und mehr Leichtigkeit in den Alltag. ☀️Wir wünschen...
21/06/2026

Der Sommer beginnt und bringt frischen Schwung, sonnige Perspektiven und mehr Leichtigkeit in den Alltag. ☀️
Wir wünschen Ihnen einen gelungenen Start in die warme Jahreszeit und viele schöne Momente voller Energie, Freude und guter Aussichten.

Aufwendungen für Heilbehandlungen sind nur dann ohne Einzelnachweis steuerlich absetzbar, wenn die Aufwendungen für eine...
19/06/2026

Aufwendungen für Heilbehandlungen sind nur dann ohne Einzelnachweis steuerlich absetzbar, wenn die Aufwendungen für eine medizinisch indizierte Krankheit entstanden sind. Was in Fällen gilt, in denen die medizinische Indikation nicht eindeutig zu beurteilen ist, lesen Sie hier:

Urteil Hessisches Finanzgericht

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen sind im gewissen Umfang lohnst...
15/06/2026

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen sind im gewissen Umfang lohnsteuerfrei. Die für 2026 geltenden Beträge erfahren Sie hier:

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen sind im gewissen Umfang lohnsteuerfrei.

Seit dem 1.1.2025 gilt für Unternehmer eine verpflichtende Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen. Die Ausstellungspflich...
14/06/2026

Seit dem 1.1.2025 gilt für Unternehmer eine verpflichtende Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen. Die Ausstellungspflichten beginnen zu Beginn des kommenden Jahres bzw. für kleinere Unternehmer ab dem 1.1.2028.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat einen 18-seitigen „Fragen-Antworten-Katalog“ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung herausgegeben. Der Katalog gibt Antworten u. a. auf die Frage, was als E-Rechnung gilt. Als solche anerkannt werden ausschließlich in einem strukturierten elektronischen Format gem. EN 16931 erstellte Dokumente, die maschinell verarbeitet werden können. Als Beispiel erwähnt die BStBK Formate wie „XRechnung“ oder „ZUGFeRD ab Vers. 2.0“.
Zentrales Thema bildet der Umgang mit E-Rechnungen in Bezug auf Ablage, Speicherung, Archivierung, Löschung unter Vereinbarkeit der „Grundsätze ordnungsmäßiger Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen sowie zum Datenzugriff durch die Finanzbehörden“ (GoBD).
Ausführlich dargestellt werden auch der Empfang und die Verarbeitung sowie Erstellung und Versand von E-Rechnungen. Unter anderem wird darauf hingewiesen, dass jede empfangene E-Rechnung einer Validierung (Syntax-, Semantik- und Datenmodellprüfung) unterzogen werden muss. Geprüft werden muss jede Rechnung auf Formatfehler, Geschäftsregelfehler oder inhaltliche Fehler. Bei Erstellung einer E-Rechnung ist im Ausgangsprozess u. a. darauf zu achten, dass die Pflichtangaben nach dem Umsatzsteuergesetz enthalten sind. Der strukturierte E-Rechnungsdatensatz kann entweder direkt im Rechnungsstellungsprogramm oder auf einer externen Rechnungsschreibungsplattform erstellt werden. Ergänzende Angaben zur E-Rechnung sind in einen in der E-Rechnung enthaltenen Datensatz aufzunehmen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Erhebung von Zinsen auf Umsatzsteuernachzahlungen als Vorsteuerberichtigungen für rech...
08/06/2026

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Erhebung von Zinsen auf Umsatzsteuernachzahlungen als Vorsteuerberichtigungen für rechtmäßig erachtet. Lesen Sie mehr zu den Entscheidungsgründen hier:

BFH billigt Erhebung von Nachzahlungszinsen auf Vorsteuerberichtigungen

Juni 202610. 📊 Umsatzsteuer mtl. für Mai bzw. April mit Dauerfristverlängerung bei Sondervorauszahlung (1/11 Abschlag) L...
08/06/2026

Juni 2026

10. 📊 Umsatzsteuer mtl. für Mai bzw. April mit Dauerfristverlängerung bei Sondervorauszahlung (1/11 Abschlag)
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchenlohnsteuer für Mai
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag

* 15. ❗ Ablauf der Zahlungsschonfrist für Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag. Dies gilt nicht bei Barzahlung und Zahlung per Scheck.

24. 💰 Sozialversicherungsbeiträge Juni (Abgabe der Beitragsnachweise)

25. 📑 Zusammenfassende Meldung (Umsatzsteuer)

26. 💰 Sozialversicherungsbeiträge Juni (Fälligkeit der Beiträge)

*Verschiebung dieses Termins wegen Wochenende/Feiertag (§ 108 Abs. 3 AO)

Wir freuen uns sehr, auch für das Jahr 2026 wieder mit dem DATEV-Siegel „Digitale Kanzlei“ ausgezeichnet worden zu sein!...
03/06/2026

Wir freuen uns sehr, auch für das Jahr 2026 wieder mit dem DATEV-Siegel „Digitale Kanzlei“ ausgezeichnet worden zu sein! 🏆

Die Auszeichnung bestätigt unser kontinuierliches Engagement für digitale Prozesse, effiziente Zusammenarbeit und moderne Lösungen für unsere Mandantinnen und Mandanten.

Ein herzliches Dankeschön an unsere Mandanten und unser Team, das die digitale Weiterentwicklung unserer Kanzlei jeden Tag mitgestaltet. 😊

Adresse

Zeitzer Straße 16
Altenburg
04600

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 16:00
Dienstag 09:00 - 18:00
Mittwoch 09:00 - 16:00
Donnerstag 09:00 - 16:00
Freitag 09:00 - 14:00

Telefon

+49344738353

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von ELDOR Steuerberatungsgesellschaft mbH erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Teilen

Kategorie