02/06/2026
Für den Job gekauft heißt noch lange nicht automatisch steuerlich absetzbar.
Genau das ist ein Irrtum, der in der Praxis immer wieder vorkommt. Denn entscheidend ist nicht nur, ob etwas bei der Arbeit genutzt wird, sondern ob die Anschaffung steuerlich auch tatsächlich als beruflich veranlasst gilt.
Vor allem bei gemischter Nutzung oder bei Dingen, die auch privat naheliegend sind, schaut das Finanzamt genauer hin. Im Beitrag zeigen wir, worauf es ankommt und wann Ausgaben ganz, teilweise oder gar nicht berücksichtigt werden.