RNHS & Partner - Rechtsanwälte Steuerberater

RNHS & Partner - Rechtsanwälte Steuerberater VERTRAUEN wird bei uns groß geschrieben. Als Ihre Steuerberater und Rechtsanwälte bieten wir Ihnen Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Als Ihre Steuerberater und Rechtsanwälte bieten wir Ihnen einen direkten und kompetenten Ansprechpartner, der stets über Ihre Situation im Bilde ist und diese rechtssicher einzuschätzen weiß. Mit einem breit gefächerten Dienstleistungsportfolio und über 80 Steuer- und Rechtsexperten sind wir an acht Standorten in Südbayern für Sie erreichbar. Wir verstehen uns als Dienstleister und Wegbegleiter in

allen Lebenslagen rund um die Themen Steuern und Recht. Ihre RNHS & PARTNER

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Gemeinsam mit unseren Mitarbeitern stehen wir Ihren vertrauensvoll in der Steuer- und Rechtsberatung zur Seite. Aufgrund der stetigen Fortbildungen unserer Berufsträger und Mitarbeiter unterstützen wir Sie auch bei äußerst komplexen oder ungewöhnlichen Sachverhalten. Das deutsche Rechtssystem ist komplex und ändert sich laufend. Wir erklären Ihnen in leicht verständlichen Worten, was zu tun ist und warum. Über Entwicklungen der Steuergesetzgebung sind wir stets aktuell informiert. Dadurch erhalten Sie bei uns die bestmögliche Beratung. Eine fernöstliche Weisheit besagt: „Willst du etwas wissen, so frage einen Erfahrenen und keinen Gelehrten.“ Bei der Steuer- und Rechtsberatung ist das etwas anders. Hier kommt es auf Wissen und Erfahrung an. Es gibt ständig Änderungen in der Gesetzgebung, aus diesem Grund haben wir unser Wissen und unsere Erfahrung gebündelt. Dadurch können wir unsere Mandanten bestmöglich beraten und auch bei komplexen Fragestellungen eine umfangreiche und detailierte Auskunft geben. Mit einem breit gefächerten Dienstleistungsportfolio und über 50 Steuer- und Rechtsexperten sind wir an sechs Standorten in Südbayern für Sie erreichbar. Steuer- und Rechtsberatung: Leicht verständlich und auf Augenhöhe
Das deutsche Steuer- und Rechtssystem ist komplex und ändert sich laufend. Wir erklären Ihnen in leicht verständlichen Worten, was zu tun ist und warum. Über Entwicklungen der Gesetzgebung sind wir stets aktuell informiert. Alles rund um Steuern und Recht bequem aus einer Hand
Unser Leistungsangebot umfasst die Finanzbuchhaltung und die Steuererklärung, den Jahresabschluss, die Beratung für Existenzgründer und die Unternehmensberatung ebenso wie die Vertragsgestaltung und rechtliche Betreuung. Wir vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt und anderen Behörden. Ihre gesamten Steuer- und Rechtsangelegenheiten können Sie vertrauensvoll in unsere erfahrenen Hände legen. Durch den Schulterschluss unserer Kanzleien haben Sie zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner an Ihrer Seite der Sie durch den Rechtsdschungel begleitet. Beratung auf Augenhöhe
Zu unseren Mandanten pflegen wir ein vertrauensvolles, persönliches Verhältnis. Das mag einer der Gründe sein, warum die meisten Mandanten unseren Kanzleien treu bleiben. Ihre Treue inspiriert und motiviert das gesamte Team. Unsere Mandanten kommen aus dem kompletten Bundesgebieten. Steuer- und Rechtsberatung 2.0 im Schulterschluss mit der Digitalisierung ermöglicht es uns, unsere Mandanten ortsunabhängig zu betreuen. Termin vereinbaren
Damit wir uns Zeit für Sie nehmen können, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Rufen Sie einfach an, schreiben Sie eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

Volksfestzeit? Können wir. Steuerfragen dazu? Natürlich auch. 🍻😉 Unser Team aus Abensberg hat sich gemeinsam ins Getümme...
03/09/2026

Volksfestzeit? Können wir. Steuerfragen dazu? Natürlich auch. 🍻😉
 
Unser Team aus Abensberg hat sich gemeinsam ins Getümmel gestürzt. Und irgendwo zwischen Dirndl, Lederhose und Festzelt kommt bei uns natürlich trotzdem irgendwann das Thema Steuern auf den Tisch.
 
Denn gerade bei Volksfest- und Verzehrmarken ist beim Vorsteuerabzug nicht immer alles so eindeutig, wie es zunächst scheint.
Deshalb haben wir die wichtigsten Punkte für Unternehmen in einem kompakten Merkblatt zusammengefasst.
 
👉 Was beim Kauf und bei der Einlösung von Volksfestmarken zu beachten ist, erfahrt ihr über den Link in der Bio! 
Und jetzt: Prost auf eine schöne Volksfestzeit! Und einen schönen Gillamoos! 🍻

🚨 Steuer-Update September 2026: Das müssen Sie jetzt wissen! 🚨Der neue Monat bringt wieder wichtige steuerliche und gese...
31/08/2026

🚨 Steuer-Update September 2026: Das müssen Sie jetzt wissen! 🚨

Der neue Monat bringt wieder wichtige steuerliche und gesetzliche Änderungen mit sich. Wir haben die wichtigsten Punkte aus unserem aktuellen Mandantenbrief für Sie zusammengefasst:

1️⃣ Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt einige Neuerungen:
Ab 2027: Einmalige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 EUR monatlich.

2️⃣ Die gesetzliche „Frühstartrente“ Die Bundesregierung plant, den frühzeitigen Aufbau einer privaten Altersvorsorge aktiv zu unterstützen. Ein Referentenentwurf sowie ein Fragen-Antworten-Katalog wurden bereits veröffentlicht!

3️⃣ Keine Steuerfalle mehr bei zinslosem Ratenverkauf im Privatvermögen Sensationelle Kehrtwende des Bundesfinanzhofs (BFH): Wer ein privates Wirtschaftsgut (z.B. eine Immobilie) gegen eine unverzinsliche Kaufpreisstundung verkauft, erzielt bei reiner Anrechnung auf den Kaufpreis keine Einkünfte aus Kapitalvermögen mehr. Die bisherige Aufteilung in Tilgungs- und Zinsanteil ist vom Tisch!

4️⃣ E-Dienstwagen zu Hause laden: Neue Regeln! Unternehmer aufgepasst: Wer Kosten für das Laden des betrieblichen Elektro- oder Hybridelektrowagens zu Hause als Betriebsausgaben absetzen möchte, muss ab sofort neue Aufzeichnungspflichten erfüllen. Die bisherige pauschale Abrechnung über die Ladestrompauschale gilt laut BMF-Schreiben nicht mehr!

📖 Mehr Details gesucht? Die kompletten Hintergründe, alle Urteile und weitere nützliche Tipps finden Sie über den Link in der Bio!

Kochboxen, Feinkostpakete, Lebensmittelboxen im Abo: Für viele Anbieter stellt sich die Frage, ob der Versand mit 7 % od...
19/08/2026

Kochboxen, Feinkostpakete, Lebensmittelboxen im Abo: Für viele Anbieter stellt sich die Frage, ob der Versand mit 7 % oder 19 % Umsatzsteuer abzurechnen ist. 🥘🛒
 
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat dazu 2015 eine bis heute maßgebliche Entscheidung getroffen (Beschluss vom 22.01.2015, Az. 5 V 5260/14): Wer originalverpackte Lebensmittel mit passenden Rezepten versendet, liefert Lebensmittel und keine Dienstleistung. ⚖️
 
Seit dem 1.1.2026 gilt durch das Steueränderungsgesetz 2025 zusätzlich ein ermäßigter Steuersatz von 7 % für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG, ausgenommen Getränke). Diese Änderung betrifft aber ausschließlich den Vor-Ort-Verzehr. ‼️
 
Wer Kochboxen anbietet, sollte insbesondere bei Zusatzleistungen wie Kochkursen oder individueller Menüberatung genau prüfen, ob der Charakter des Umsatzes dadurch kippt. 👩🏼‍🍳

Mehr zu den Hintergründen und dem vollständigen Urteil über den Link in der Bio!

Sommer, Sonne, Sommerfest! ☀️🍹Die Grills sind angeheizt und die kühlen Drinks stehen bereit! Die Zeit der Sommerfeste is...
17/08/2026

Sommer, Sonne, Sommerfest! ☀️🍹
Die Grills sind angeheizt und die kühlen Drinks stehen bereit! Die Zeit der Sommerfeste ist da! Solche Events sind perfekt, um den Zusammenhalt im Team zu stärken, doch steuerlich gibt es ein paar wichtige Spielregeln, damit die gute Laune auch nach der nächsten Prüfung bleibt.
 
Das sollten Sie für Ihr Sommerfest 2026 wissen:
• 💰 Der 110-Euro-Vorteil: Bis zu zwei Mal pro Jahr können Sie pro Mitarbeiter 110 € brutto steuerfrei investieren. Das umfasst alles! Vom Catering über die Location bis zur Deko. 
• ⚠️ Achtung bei „No-Shows“: Für die Berechnung zählen nur die tatsächlich anwesenden Teilnehmer. Wenn Gäste kurzfristig absagen, verteilen sich die Gesamtkosten auf weniger Köpfe – und das 110-Euro-Limit wird schneller überschritten!
• 🚀 Neu seit 2026: Die günstige 25 %-Pauschalsteuer für Beträge über dem Limit gibt es nur noch, wenn das Fest allen Mitarbeitern (oder dem gesamten Betriebsteil) offensteht. Exklusive Führungskräfte-Runden werden deutlich teurer.
• ⚖️ Umsatzsteuer-Falle: Während die 110 € in der Lohnsteuer ein Freibetrag sind, gelten sie in der Umsatzsteuer als Freigrenze. Ein Euro drüber und der Vorsteuerabzug für das gesamte Fest ist komplett verloren!
 
Tipp: Auch Begleitpersonen sind willkommen, aber Vorsicht: Ihr Kostenanteil wird dem jeweiligen Mitarbeiter zugerechnet und erhöht dessen geldwerten Vorteil.
Genießen Sie die Sonne und feiern Sie rechtssicher! 🕶️✨
 
🔗 Den vollständigen Guide mit Rechenbeispielen und Checklisten für Ihre Planung finden Sie über den Link in unserer Bio!

Die Perspektive wechseln, um das Beste zu erreichen: unser Standort in München-Bogenhausen. 🏛️ Im Herzen von Bogenhausen...
14/08/2026

Die Perspektive wechseln, um das Beste zu erreichen: unser Standort in München-Bogenhausen. 🏛️
 
Im Herzen von Bogenhausen, trifft langjährige Tradition auf einen modernen, strategischen Beratungsansatz. Seit 2023 ist die RNHS WTC-Treuhand Teil unserer Kanzleigruppe und führt eine Geschichte fort, die bereits 1979 ihren Anfang nahm.
 
An der Spitze des Standorts steht Florian Seemüller, dessen Werdegang unseren Mandanten einen entscheidenden Vorteil verschafft. Nach zehn Jahren in der Bayerischen Finanzverwaltung kennt er die Arbeitsweise und Prüfungsmethoden des Finanzamts aus erster Hand.
 
Gemeinsam mit seinem Team bietet Florian Seemüller eine Steuerberatung an, die auf gegenseitigem Vertrauen und menschlicher Kompetenz basiert. Ob für Privatpersonen oder mittelständische Betriebe – wir machen das komplexe Steuerrecht durch eine einfache Sprache verständlich und schaffen Sicherheit für Ihre Entscheidungen.
 
Wir freuen uns darauf, Sie in unseren Räumlichkeiten in Bogenhausen persönlich zu begrüßen! 🤝💼
📍 Mehr zu unserem Standort in Bogenhausen über den Link in der Bio.

O’zapft is! 🍻 Doch Vorsicht: Wer bei Bierzeltmarken und Verzehrgutscheinen die falsche Abzweigung nimmt, landet direkt i...
12/08/2026

O’zapft is! 🍻 Doch Vorsicht: 
Wer bei Bierzeltmarken und Verzehrgutscheinen die falsche Abzweigung nimmt, landet direkt in der Steuerfalle. Damit die Freude über das gelungene Firmen-Event nicht bei der nächsten Betriebsprüfung verfliegt, haben wir die wichtigsten Fakten für Sie:
 
❌ Der größte Irrtum: Die Vorkassenrechnung für die Marken berechtigt bei Mehrzweckgutscheinen (Speisen & Getränke gemischt) nicht zum Vorsteuerabzug! Da die Steuer (7 % oder 19 %) beim Kauf noch nicht feststeht, ist das rechtlich nur ein steuerneutraler Tausch von Zahlungsmitteln.
✅ So machen Sie es richtig: Den Vorsteuerabzug gibt es erst, wenn im Zelt tatsächlich geschlemmt wird. Fordern Sie dafür zwingend eine ordnungsgemäße Bewirtungsrechnung direkt bei der Bedienung an!
⚠️ Die kritischen Grenzen:
• Mitarbeiter-Event: Bleiben Sie unter 110 € brutto pro Kopf, sonst entfällt der Vorsteuerabzug für die gesamte Feier!
• Kundengeschenke: Seit 2024 gilt die neue 50 € Netto-Grenze. Ein Cent drüber und der Abzug ist weg.
 
Feiern Sie entspannt, während wir Ihre Buchhaltung prüfungssicher halten. 🚀
🔗 Alle 5 Praxis-Fälle und den kompletten Guide finden Sie über den Link in unserer Bio!

Privates Kapital innerhalb der Ehe klug nutzen? Das Ehegattendarlehen macht es möglich! 💰 Ob für die Finanzierung einer ...
10/08/2026

Privates Kapital innerhalb der Ehe klug nutzen? Das Ehegattendarlehen macht es möglich! 💰 Ob für die Finanzierung einer Mietimmobilie oder als Betriebskapital: Richtig gestaltet, lassen sich beachtliche Steuervorteile erzielen.
 
Das sind die Spielregeln für 2026:
⚖️ Der Fremdvergleich: Ein Darlehen wird steuerlich nur anerkannt, wenn es bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen und wie unter fremden Dritten durchgeführt wird.
📉 Steuervorteil: Der Darlehensnehmer kann Zinsen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen, während der Darlehensgeber diese meist nur mit 25 % Abgeltungsteuer versteuern muss.
⚠️ Vorsicht bei Schenkungen: Zinslose Darlehen gelten als freigebige Zuwendung. Dank des Ehegattenfreibetrags von 500.000 € bleibt dies in der Praxis jedoch meist folgenlos.
🏦 Zinshöhe: Orientieren Sie sich an marktüblichen Zinsen (z. B. Bauzinsen zw. 3,5 % und 4,3 %) und dokumentieren Sie ein Vergleichsangebot einer Bank.
 
Wichtig: Der Bundesfinanzhof hat 2025 bestätigt, dass die tatsächliche Durchführung (regelmäßige Zahlung!) das wichtigste Indiz gegen ein steuerlich unbeachtliches Scheingeschäft ist.
Sichern Sie Ihre familiären Investitionen rechtssicher ab! 🚀
 
🔗 Den vollständigen Leitfaden mit Checklisten und Praxisbeispielen finden Sie über den Link in unserer Bio!

Zwei Jahre erfolgreiche Partnerschaft! 🤝✨ Ein großes Dankeschön an Erkan Baytak und die Thalhammer Group für dieses groß...
07/08/2026

Zwei Jahre erfolgreiche Partnerschaft! 🤝✨
 
Ein großes Dankeschön an Erkan Baytak und die Thalhammer Group für dieses großartige Feedback! Es macht uns stolz, dass wir euch nun schon seit zwei Jahren begleiten dürfen.
 
Für uns ist es eine Herzensangelegenheit, zuverlässig und immer erreichbar für unsere Mandanten zu sein. Dass unser Einsatz so geschätzt wird, ist die beste Bestätigung für unsere tägliche Arbeit.
Vielen Dank für das Vertrauen und die Weiterempfehlung! ⭐⭐⭐⭐⭐
 
Wir freuen uns sehr auf die weitere Zusammenarbeit! 💛

Häuser und Wohnungen machen oft den Großteil eines Erbes aus doch die steuerliche Bewertung durch das Finanzamt ist häuf...
05/08/2026

Häuser und Wohnungen machen oft den Großteil eines Erbes aus doch die steuerliche Bewertung durch das Finanzamt ist häufig zu hoch! 🏠💸 
Da Immobilienpreise massiv gestiegen sind, ist ein Verständnis der gesetzlichen Maßstäbe essenziell für eine faire Steuerfestsetzung. 💶
 
Das sollten Sie wissen:
• Die Verfahren: Je nach Objektart nutzt das Amt das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren.
• Neues BFH-Urteil: Die Daten regionaler Gutachterausschüsse sind für Gerichte nun fast immer bindend. Ein bloßes „Bauchgefühl“ gegen hohe Werte reicht nicht mehr aus!
• Ihr Joker (§ 198 BewG): Sie haben das Recht, einen niedrigeren Marktwert durch ein professionelles Gutachten nachzuweisen besonders bei Bauschäden oder Modernisierungsstau.
• Steuern sparen: Durch Nießbrauch bei Schenkungen oder den 10 %-Abschlag für Mietimmobilien lässt sich die Steuerlast legal massiv senken.

Wichtig: Ein zertifiziertes Gutachten (z. B. nach DIN EN ISO/IEC 17024) ist oft der einzige Weg, um die Typisierung des Finanzamts rechtssicher zu widerlegen.❗️
 
🔗 Alle Details zu den Bewertungsverfahren und Tipps finden Sie über den Link in unserer Bio!

Innovation lohnt sich 2026 mehr denn je!💡 Entwickelt Ihr Unternehmen neue Produkte, Software oder Verfahren? Genau hier ...
27/07/2026

Innovation lohnt sich 2026 mehr denn je!💡 
Entwickelt Ihr Unternehmen neue Produkte, Software oder Verfahren? Genau hier setzt die Forschungszulage an.
 
Seit 2026 wurde die Förderung noch attraktiver: höhere Bemessungsgrundlagen, eine neue Gemeinkostenpauschale und verbesserte Fördermöglichkeiten für viele Unternehmen. Gleichzeitig entscheidet eine saubere Dokumentation darüber, ob ein Projekt tatsächlich förderfähig ist.
 
In unserem neuen Wissensbeitrag erfahren Sie:
✔️ Welche Unternehmen die Forschungszulage beantragen können.
✔️ Welche Kosten förderfähig sind.
✔️ Welche Neuerungen seit 2026 gelten.
✔️ Wie das zweistufige Antragsverfahren abläuft und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
 
Sie sind unsicher, ob Ihr Entwicklungsprojekt die Voraussetzungen erfüllt? Wir unterstützen Sie dabei, Potenziale zu erkennen und den Förderprozess von Anfang an strukturiert zu begleiten.
 
👉 Den vollständigen Beitrag finden Sie über den Link in der Bio!

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93326

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