06/01/2026
Zum 01. Januar 2026 treten in den Niederlanden bedeutende Änderungen im Bereich der Grunderwerbsteuer in Kraft, die insbesondere Immobilienkäufer und Investoren betreffen. Die Neuerungen sind Teil des niederländischen Steuerplans 2026 und zielen darauf ab, den Immobilienmarkt zu stimulieren und Investitionen in Wohnimmobilien zu fördern.
🔹 Senkung der Grunderwerbsteuer für Investoren
Ab dem 1. Januar 2026 wird der Standard-Grunderwerbsteuersatz für Wohnimmobilien, die nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden, von derzeit 10,4 % auf 8 % gesenkt. Dies betrifft insbesondere:
- Zweitwohnungen
- Anlageimmobilien zur Vermietung
- Ferienwohnungen und ähnliche Objekte
- Ziel dieser Maßnahme ist es, den Kauf und die Investition in Wohnimmobilien attraktiver zu machen und auf diese Weise den Mietwohnungsmarkt zu stärken.
🔹 Unveränderte Steuersätze für andere Erwerbe
Für Immobilien, die als Hauptwohnsitz dienen, bleibt der ermäßigte Satz von 2 % bestehen.
Die Steuerbefreiung für Erstkäufer bleibt ebenfalls weiterhin gültig (unter bestimmten Bedingungen sogar mit einem höheren Kaufpreislimit - bis zu €555.000).
Für nicht-wohnbebauten Grundbesitz oder gewerbliche Immobilien bleibt der reguläre Satz von 10,4 % in Kraft.
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