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Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht gezahlt werden, unterliegen nicht der Einkommensteuer. Die Z...
28/05/2026

Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht gezahlt werden, unterliegen nicht der Einkommensteuer. Die Zahlungen stellen auch dann kein erzieltes Einkommen dar, wenn sie in Raten geleistet werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Abfindungen für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht führen danach nicht zu erzieltem Einkommen im Sinne des § 2 Abs. 1 EStG, so die Ausführungen des BFH. Denn eine solche Abfindung werde außerhalb eines Leistungsaustauschs unentgeltlich zugewendet und sei deshalb der Auszahlung eines durch Erbgang erworbenen Vermögensrechts wie eines Pflichtteils oder Vermächtnisses gleichzustellen. Solche Zahlungen können lediglich der Schenkungsteuer unterliegen.

Diese Entscheidung schafft Rechtssicherheit für Eltern, die im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten Pflichtteilsverzichte mit Abfindungsregelungen mit ihren Kindern vereinbaren. Sie klärt, dass solche Abfindungszahlungen nicht als Kapitalerträge oder sonstige Einkünfte versteuert werden müssen.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die KfW haben die Konditionen für die Neubauförderun...
18/05/2026

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die KfW haben die Konditionen für die Neubauförderung im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ verbessert. Danach sinkt der Kreditzins für die im Rahmen dieses Programms befristet wiederaufgenommene Förderung des „Effizienzhaus 55“-Standards auf einen Signalzinssatz von ab 1% effektiver Jahreszins (bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung). Private und gewerbliche Investoren können die aus Mitteln des Bundes verbilligten KfW-Darlehen bereits seit Montag, 2.3.2026, zu den neuen, verbesserten Konditionen über ihre Hausbank bei der KfW beantragen. Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln, die die KfW zur Zinsverbilligung der Förderkredite bzw. für Zuschüsse einsetzt. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Nach bisherigem Recht wird der Rundfunkbeitrag nicht steuerlich berücksichtigt. Eine Ausnahme gilt allerdings bei den Ko...
11/05/2026

Nach bisherigem Recht wird der Rundfunkbeitrag nicht steuerlich berücksichtigt. Eine Ausnahme gilt allerdings bei den Kosten der doppelten Haushaltsführung. Der Rundfunkbeitrag zählt hier zu den Unterkunftskosten, die mit maximal 1.000 Euro pro Monat berücksichtigt werden.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt aktuell ein Musterverfahren vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, damit Rundfunkbeiträge auch unabhängig von der Frage der doppelten Haushaltsführung steuermindernd angesetzt werden können (Az. 1 K 67/26).

Begründet wird die Klage laut Mitteilung des BdSt damit, dass der Zugang zu Rundfunk und Fernsehen allgemein zum sog. soziokulturellen Existenzminimum gezählt wird. Daher können sich Bürgergeldempfänger von der Zahlung freistellen lassen. Ebenso wird der Rundfunkbeitrag in manchen Bundesländern bei der Beamten-Mindestalimentation berücksichtigt. Der steuerliche Grundfreibetrag berücksichtigt den Rundfunkbeitrag dagegen nicht, obwohl er der Höhe nach an das Existenzminimum anknüpft. Der Gesetzgeber bestimmt zunächst im Sozialrecht die Höhe des Existenzminimums und ist an diesen Wert auch für das Steuerrecht gebunden. Er muss den Grundfreibetrag also entsprechend festlegen. Insofern stellt sich die Frage, ob Einkommensteuerpflichtige und beispielsweise Bürgergeldempfänger bei dieser existenznotwendigen Aufwendung gleichheitswidrig behandelt werden.

Steuerpflichtige sollten Einspruch gegen aktuelle Steuerbescheide einlegen und sich auf das Verfahren vor dem FG Mecklenburg-Vorpommern berufen.

Eine unentgeltliche Unterstützung in Steuersachen ist bisher nur für Angehörige zulässig, dazu zählen auch Neffen, Nicht...
29/04/2026

Eine unentgeltliche Unterstützung in Steuersachen ist bisher nur für Angehörige zulässig, dazu zählen auch Neffen, Nichten, Onkel und Tanten.

Diese Einschränkung soll per Gesetz fallen – dann wäre es ebenfalls erlaubt, Nachbarn oder Bekannten steuerlich zu helfen.

Dies sieht ein Gesetzentwurf zur Änderung des Steuerberatergesetzes (BT-Drs. 21/4550) vor, den die Bundesregierung eingebracht hat.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) teilte unter Bezugnahme auf Daten des Statistischen Bundesamtes und...
25/04/2026

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) teilte unter Bezugnahme auf Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund mit, dass die Renten in Deutschland zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent steigen.

Maßgeblich für diese Berechnung ist die anpassungsrelevante Lohnentwicklung, die 4,25 Prozent beträgt. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) und der Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte der Versicherten, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. Die Veränderung der Sozialabgaben bei den Beschäftigten und Rentenbeziehenden spielt ebenfalls eine Rolle.

Der aktuelle Rentenwert von gegenwärtig 40,79 Euro wird zum 1. Juli 2026 auf 42,52 Euro angehoben. Dies entspricht der Rentenanpassung von 4,24 Prozent.

Die Rentenanpassung wird mit der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 umgesetzt. Diese tritt – vorbehaltlich des Kabinettsbeschlusses, der Zustimmung des Bundesrates und der abschließenden Verkündigung im Bundesgesetzblatt – am 1. Juli 2026 in Kraft.

Die ersten Steuerbescheide von Bürgern, die bereits ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 abgegeben haben, wer...
19/04/2026

Die ersten Steuerbescheide von Bürgern, die bereits ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 abgegeben haben, werden frühestens Ende März/Anfang April versendet.

Grund sei, dass die gesetzlichen Fristen Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit ließen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zu übermitteln.

Zudem stünden den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen des Vorjahres in der Regel nicht vor Mitte März zur Verfügung.

Die Finanzämter bitten darum, von Nachfragen nach dem Stand der Bearbeitung abzusehen. Der Bearbeitungsumfang und die Bearbeitungsdauer der Erklärungen hingen vom jeweiligen Einzelfall ab.

Das Finanzgericht Sachsen hat mit drei Urteilen jeweils vom 11. November 2025 entschieden, dass die im Einkommensteuerge...
13/04/2026

Das Finanzgericht Sachsen hat mit drei Urteilen jeweils vom 11. November 2025 entschieden, dass die im Einkommensteuergesetz geregelte Besteuerung der Energiepreispauschale verfassungsgemäß ist (Az. 2 K 1149/23, 2 K 1150/23 und 2 K 1140/23). Rentner würden damit genauso steuerlich behandelt wie Arbeitnehmer, Versorgungsempfänger und Selbstständige, bei denen die Energiepreispauschale als steuerpflichtiges Einkommen gilt.

Die betroffenen Rentner legten gegen die Urteile Revision beim Bundesfinanzhof ein.

Um Arzneimittel steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen zu können, ist eine Verordnung eines Arztes o...
07/04/2026

Um Arzneimittel steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen zu können, ist eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers erforderlich. In bestimmten Fällen ist dies aber nicht ausreichend, es muss sogar ein qualifizierter Nachweis durch ein vor der Behandlung ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder einer ärztlichen Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) vorgelegt werden.

Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 18. Juni 2025 klargestellt, dass ein solcher qualifizierter Nachweis (jedenfalls im Jahr 2023) erforderlich ist, wenn die „Abnehmspritze“ Ozempic zur Behandlung von Adipositas (Fettleibigkeit und Bluthochdruck) verordnet wird. Die ärztliche Verordnung war in diesem Fall nicht ausreichend. Das Gericht führte weiter aus, dass das Medikament in Deutschland zum Zeitpunkt der Verordnung nur zur Behandlung von Diabetes Typ 2 zugelassen war. Die Verordnung bei Fettleibigkeit und Bluthochdruck sei als Behandlung außerhalb einer wissenschaftlich anerkannten Methode anzusehen.

Das Verfahren ist beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen VI R 12/25 anhängig.

Viele Großeltern unterstützen ihre Enkel finanziell, z. B. während Studium oder Ausbildung. Unter bestimmten Voraussetzu...
01/04/2026

Viele Großeltern unterstützen ihre Enkel finanziell, z. B. während Studium oder Ausbildung. Unter bestimmten Voraussetzungen können solche Unterhaltszahlungen steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein.

Enkel sind Verwandte in gerader Linie und zählen grundsätzlich zu den begünstigten Personen. Da Großeltern jedoch nur nachrangig unterhaltsverpflichtet sind, werden Zahlungen nur anerkannt, wenn die Eltern nicht oder nicht ausreichend leistungsfähig sind. Reine familiäre Absprachen reichen nicht aus.

Auch muss der Enkel selbst bedürftig sein, dabei werden eigene Einkünfte angerechnet, wie Minijob, Ausbildungsvergütung oder der Zuschussanteil beim BAföG. Anrechnungsfrei bleiben bis 624 Euro jährlich, darüber hinaus mindern sie den abziehbaren Betrag. Zusätzlich sind übernommene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abziehbar.

Dabei ist zu beachten, dass die Zahlungen regelmäßig und per Überweisung erfolgen sollten, denn Barzahlungen werden durch das Finanzamt nicht anerkannt.

Das Finanzgericht (FG) Münster hat entschieden, dass die "Zwölftelregelung" zur Berechnung der Kirchensteuer in Nordrhei...
26/03/2026

Das Finanzgericht (FG) Münster hat entschieden, dass die "Zwölftelregelung" zur Berechnung der Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Sie bestimmt, wie viel Kirchensteuer jemand zahlen muss, wenn er im Laufe eines Jahres aus der Kirche austritt.

Das Finanzamt berechnete im Urteilsfall die Kirchensteuer des Klägers nach der Zwölftelregelung. Da der Mann neun Monate lang Kirchenmitglied gewesen war, wurde Kirchensteuer auf neun Zwölftel seines Jahreseinkommens berechnet.

Dagegen wurde Klage eingelegt, mit dem Argument, die Regel sei verfassungswidrig. Heute sei es technisch möglich, Einkommen genau den Monaten zuzuordnen, in denen es erzielt wurde. Deshalb sei eine pauschale Aufteilung nach Monaten nicht mehr nötig.

Nach Ansicht der Richter stellt die Zwölftelregelung eine zulässige Vereinfachung dar. Sie verstoße weder gegen die Religionsfreiheit noch gegen den Gleichheitsgrundsatz. Auch wenn moderne Technik genauere Berechnungen ermögliche, dürfe der Gesetzgeber aus praktischen Gründen weiterhin mit vereinfachten Regeln arbeiten.

Revision vor dem Bundesfinanzhof (BFH) ist unter dem Aktenzeichen X R 5/26 anhängig.

Das BFH-Urteil vom 30.10.2025 (X R 25/23) bestätigt, dass die Kapitalauszahlung aus einer ab 2005 abgeschlossenen und st...
21/03/2026

Das BFH-Urteil vom 30.10.2025 (X R 25/23) bestätigt, dass die Kapitalauszahlung aus einer ab 2005 abgeschlossenen und steuerfrei besparten betrieblichen Direktversicherung, in der Regel keine begünstigten „außerordentlichen Einkünfte“ nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG darstellt (Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten).

Der ermäßigte Steuersatz ("Fünftel-Regelung") kommt nicht zur Anwendung, da die Einmalzahlung nicht außergewöhnlich sei, befand der Bundesfinanzhof.

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