Freund und Partner Sternberg

Freund und Partner Sternberg Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung und Existenzgründungsberatung

Landesrapsblütenfest Mecklenburg-Vorpommern 2026 – ETL Freund & Partner aus Sternberg auf Rapstour!Als am Sonnabend, dem...
04/05/2026

Landesrapsblütenfest Mecklenburg-Vorpommern 2026 – ETL Freund & Partner aus Sternberg auf Rapstour!

Als am Sonnabend, dem 2.Mai der traditionelle Umzug des Landesrapsblütenfestes startete, war auch unser Wagen mit dabei. Festlich geschmückt und mit bester Stimmung, unsere Chefin allen voran, präsentierten wir uns den zahlreichen Zuschauern entlang der Strecke.

Der Festumzug mit rund 70 teilnehmenden Wagen ging einmal quer durch Sternberg und zurück. Neben staunenden Menschen von jung bis alt, gab es viele leuchtende Kinderaugen bei den verteilten Süßigkeiten.

Im Anschluss gab es noch ein gemütliches Beisammensein im Restaurant Zum Burgwall in Groß Raden. So neigte sich ein schöner Tag dem Ende, der lange in Erinnerung bleiben wird.
Ganz herzlich bedanken wir uns bei Landwirtschaftliche Dienstleitungen Sebastian Kröger, Hof Bode und Holzbau Esch für die tolle Unterstützung. Ohne Euch wäre dieses schöne Ereignis nicht möglich gewesen.

Wissensvermittlung auf höchstem Niveau! 🎯Am 28. und 29. Januar durften wir als ETL Freund und Partner aus Sternberg bei ...
29/01/2026

Wissensvermittlung auf höchstem Niveau! 🎯

Am 28. und 29. Januar durften wir als ETL Freund und Partner aus Sternberg bei einer exzellenten Schulungsveranstaltung für Dachdecker dabei sein.

Die Firma Bauder Dachsysteme hatte in die Räumlichkeiten der Riedelsche Dachbaustoffe GmbH in Rostock eingeladen – und wir waren mit gleich zwei spannenden Fachvorträgen vertreten:

📊 Unser Steuerberater Henry Goergens informierte die Teilnehmer über aktuelle Neuigkeiten aus den Bereichen Steuern und Lohn.

💡 Unser Unternehmensberater Stefan Suhr gab wertvolle Einblicke in die Themen Digitalisierung und KI, Notfallordner sowie Verfahrensdokumentation.

Ein herzliches Dankeschön an die Kollegen von https://www.facebook.com/bauderdachsysteme und https://www.facebook.com/RiedelscheDachbaustoffe für die perfekte Organisation und die großartige Zusammenarbeit!

Startklar für die Berufsmesse an der KGS Sternberg.Wenn auch du dich für eine Ausbildung oder ein Arbeitsangebot bei uns...
10/09/2025

Startklar für die Berufsmesse an der KGS Sternberg.Wenn auch du dich für eine Ausbildung oder ein Arbeitsangebot bei uns interessierst,guck auf unsere Karriereseite und melde dich einfach bei uns.

https://kanzlei.etl.de/fp-sternberg/stellenangebote

https://karriere.etl.de/stellenangebot/lohn-und-gehaltsbuchhalter-m-w-d-1500974/Lohn- und Gehaltsbuchhalter (m/w/d), auc...
08/09/2025

https://karriere.etl.de/stellenangebot/lohn-und-gehaltsbuchhalter-m-w-d-1500974/

Lohn- und Gehaltsbuchhalter (m/w/d), auch als Quereinsteiger gesucht

Viele gute Gründe bei uns zu arbeiten:

- Voll- und Teilzeit möglich
- Sicherer Arbeitsplatz mit vielfältigem Aufgabenspektrum und Freiräumen
- Wertschätzung und Anerkennung der geleisteten Arbeit
- leistungsgerechte Vergütung mit individuellen Zusatzleistungen und regelmäßige Gehaltsentwicklung
- Intensive Begleitung während der Einarbeitungsphase
- Förderung durch berufliche Fortbildung und regelmäßige interne Weiterbildung in unserer ETL-Akademie
- Hochwertig ausgestattete Arbeitsplätze
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Arbeitszeiten, Homeoffice-Tage
- Arbeiten in positiver Atmosphäre mit großartigen Kollegen (m/w/d), die hilfreich zur Seite stehen
- individuelle Angebote bzw. Benefits (z.B. kostenfreie Getränke, Zuschüsse für Altersvorsorge, Erholungsbeihilfen, Warengutscheine, abwechslungsreiche gemeinsame Events zur Teamstärkung, kostenfreie Massagen usw.)

Ihre Aufgaben in unserem Team:

- Selbständige Bearbeitung eines festen Mandantenstamms in lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen
- Erstellung der Lohn und Gehaltsabrechnung
- Führung des gesetzlichen Abzug-, Bescheinigungs- und Meldewesens
- Zuarbeiten für Sozialversicherungs- und Lohnsteuerprüfungen
- Abstimmung der Lohnbuchhaltung in enger Kooperation mit der Buchhaltung
- Vorbereitung und Durchführung von steuerlichen / sozialversicherungsrechtlichen Berechnungen und Beratungen

Das bringen Sie mit:

- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung
- auch als Quereinstieg möglich, wir haben die Qualifizierungsfortbildungen
- Sie verfügen über Berufserfahrung in der Lohn-/ Gehaltsbuchhaltung
- Sie zeichnen sich durch eine selbständige, engagierte und genaue Arbeitsweise aus

Rechtzeitiger Antrag auf Freistellungsbescheinigung für BauleistungenDas Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Me...
06/08/2025

Rechtzeitiger Antrag auf Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen

Das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern weist darauf hin, dass ab dem 6.8.2025 Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen nach § 48b EStG nicht mehr sofort ausgestellt und direkt an Antragsteller übergeben werden können.

Grund sei die Einführung des neuen bundesweiten KONSENS-Verfahrens ELFE – Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen (EIBE-FsB).

Künftig maschinelle Durchführung

Mit dem neuen Verfahren werde die Bearbeitung der Anträge auf Freistellungsbescheinigungen künftig maschinell durchgeführt. Dabei werde automatisch eine sog. Vordatierungsfrist berücksichtigt – in der Regel betrage diese drei Kalendertage. Endet diese Frist an einem Wochenende oder an einem Feiertag, werde der nächstfolgende Kalendertag als Ausstellungsdatum der Bescheinigung festgelegt. Der Versand der Bescheinigung erfolge in der Regel zentral per Post.

Keine direkte Aushändigung mehr möglich

Die bisherige Möglichkeit, bei persönlicher Vorsprache eine Freistellungsbescheinigung direkt ausgehändigt zu bekommen, entfalle mit Einführung des neuen Systems vollständig. Das bisherige Verfahren stehe ab dem 6.8.2025 nicht mehr zur Verfügung.

Antrag frühzeitig einreichen

Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt allen Antragstellenden, künftig rechtzeitig mit ihrem zuständigen Finanzamt Kontakt aufzunehmen und den Antrag auf Ausstellung einer Freistellungsbescheinigung frühzeitig einzureichen – insbesondere dann, wenn ein konkreter Abgabetermin für die Vorlage beim Auftraggeber einzuhalten ist.

Welche Steuerermäßigung ist bei Renovierungen günstiger?Wie Sie Handwerkerkosten optimal von der Steuer absetzenAn einem...
10/06/2025

Welche Steuerermäßigung ist bei Renovierungen günstiger?

Wie Sie Handwerkerkosten optimal von der Steuer absetzen

An einem Haus oder der eigenen Wohnung ist eigentlich immer etwas zu tun. Und in größeren Abständen sind auch umfangreichere Renovierungen vorzunehmen, um alles wieder auf den neuesten Stand zu bringen. Ob ein neues Dach, die Erneuerung der Heizungsanlage oder neue Fenster – das kann schnell ins Geld gehen. Mit Steuerermäßigungen wird der Geldbeutel etwas geschont. Doch hier sind Voraussetzungen zu beachten und manche Ermäßigungen schließen sich gegenseitig aus. Erfahren Sie, wie Ihnen das Finanzamt optimal bei der Renovierung hilft.

Energetische Sanierung oder Handwerkerleistungen

Wer renoviert und modernisiert, sollte sich zwei mögliche Steuerermäßigungen genauer ansehen. Infrage kann die Ermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäuden oder die Ermäßigung für Handwerkerleistungen kommen. Leider schließen sich beide gegenseitig aus, so dass vor Erstellung der Steuererklärung abgewogen werden muss, welche der beiden günstiger ist.

Bei der energetischen Sanierung muss das Renovierungsobjekt älter als 10 Jahre sein und es sind auch nur bestimmte Maßnahmen begünstigt. Dazu zählen die Wärmedämmung, die Erneuerung von Fenstern und Türen sowie von Lüftungsanlagen, Heizungen oder der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Verbrauchsoptimierung. Auch die Optimierung von Heizungen, die älter als 2 Jahre sind, ist begünstigt. All das gilt für eigene Gebäude, aber auch Eigentumswohnungen.

Bei der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ist der Rahmen weiter gefasst. Hier wird lediglich von Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen gesprochen. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht. Und auch Mieter können die Kosten für Arbeiten in der Wohnung steuerlich absetzen.

Gleich ist für beide Maßnahmen, dass der Leistungsempfänger eine Rechnung erhalten und den Zahlungsbetrag auf das Konto des Empfängers überwiesen haben muss. Eine Barzahlung ist nicht begünstigt.

Höchstbeträge weichen ab

Doch nicht nur der Umfang der begünstigten Baumaßnahmen weicht bei beiden Vorschriften ab, auch die mögliche Steuerersparnis unterscheidet sich.

Bei Handwerkerleistungen dürfen im Jahr der Zahlung 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 1.200 Euro, von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden. Begünstigt sind hier jedoch nur der Arbeitslohn und die Fahrtkosten. Materialkosten sind ausgenommen. Bei Anzahlungen sind Besonderheiten zu beachten.

Anders bei der energetischen Sanierung. Hier darf der gesamte Rechnungsbetrag inkl. Material als Bemessungsgrundlage angesetzt werden. Allerdings ist die Steuerermäßigung auf drei Jahre gestreckt. Im ersten und zweiten Jahr dürfen jeweils 7 Prozent der Aufwendungen, im dritten Jahr 6 Prozent geltend gemacht werden. Der Maximalbetrag liegt bei insgesamt 40.000 Euro pro Objekt. Des Weiteren ist die Vorschrift nur anzuwenden auf Baumaßnahmen, mit deren Durchführung nach dem 31. Dezember 2019 begonnen wurde und die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind. Bei vereinbarten Ratenzahlungen ist hier also Vorsicht geboten.

Renovierungen sinnvoll planen

Doch welche der beiden Steuerermäßigungen beantragt werden sollte, hängt wie so oft von den Umständen des Einzelfalles ab. Im Regelfall wird – sofern es sich um eine solche Maßnahme handelt – die Ermäßigung für energetische Sanierungen aufgrund der höheren Maximalbeträge günstiger sein. Doch unter gewissen Umständen kann das Gegenteil der Fall sein.

Wird beispielsweise innerhalb des Dreijahreszeitraums das Objekt vermietet, ist kein Ansatz der Steuerermäßigung für energetische Sanierung mehr möglich. Der 20-prozentige Abzug für die Aufwendungen kann daher nicht in voller Höhe geltend gemacht werden. Der nicht verbrauchte Abzug kann auch nicht als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abgezogen werden. Dasselbe gilt beim Verkauf eines Objektes.

Der gleiche Effekt, wenn auch vorab weniger planbar, tritt im Erbfall ein. Verstirbt der Eigentümer, geht die noch offene Steuerermäßigung im Dreijahreszeitraum nicht auf die Erben über. Wird daher die Steuererklärung für die Vorjahre erst nach dem Erbfall erstellt, ist es im Regelfall günstiger, die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen zu beantragen.

Aber auch bei bester Gesundheit des Eigentümers kann die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen günstiger sein. Denn für die energetische Sanierung gilt eine Höchstgrenze von 40.000 Euro pro Objekt. Wurden in den Vorjahren bereits begünstigte Sanierungen vorgenommen, könnten sich neue Aufwendungen durch den gedeckelten Höchstbetrag nicht voll auswirken. Auch hier ist in diesem Fall ein Ansatz als Handwerkerleistungen optimaler.

Fazit: Beim Renovieren sollten Steuerpflichtige nicht nur auf die Qualität der Handwerker, sondern auch auf die steuerlichen Auswirkungen achten. Denn der steuerliche Vorteil liegt manchmal im Detail. Bei Fragen unterstützen wir Sie gern.

❗👉Für unsere Steuerberatungskanzlei in Sternberg suchen wir einenSteuerfachangestellten/Steuerfachwirt (m/w/d) bzw. vers...
07/06/2025

❗👉Für unsere Steuerberatungskanzlei in Sternberg suchen wir einen

Steuerfachangestellten/Steuerfachwirt (m/w/d) bzw. versierte (Bilanz-)Buchhalter (m/w/d) mit der Erfahrung in der Erstellung von Jahresabschlüssen

Unser Angebot:
Wir bieten Ihnen einen attraktiven Arbeitsplatz mit regelmäßigen Fortbildungen u.a. über die ETL Akademie sowie ein vielfältiges und anspruchsvolles Aufgabenspektrum in einem dynamischen und kollegialen Team mit der Möglichkeit, mit den Ihnen übertragenen Aufgaben zu wachsen und sich weiterzuentwickeln.

Darüber hinaus bieten wir flexible Arbeitszeiten (auch Teilzeit), Altersvorsorge/ Direktversicherung, Tankgutschein, Zuschuss zum Mittagessen, Erholungsbeihilfen und zusätzliche leistungsgerechte Prämien. Nach einer Einarbeitungszeit ist eine Homeoffice-Tätigkeit teilweise möglich. Regelmäßige abwechslungsreiche Betriebsveranstaltungen für alle Mitarbeiter runden unser Angebot ab. Freie Parkplätze stehen zur Verfügung.

Ihre Aufgaben:
- Erstellung von Jahresabschlüssen
- Erstellung von Steuererklärungen

Ihr Profil:
- Sie sind Buchhalter oder Steuerfachangestellter (m/w/d) und haben idealerweise eine Zusatzausbildung zum Bilanzbuchhalter (m/w/d) oder zum Steuerfachwirt (m/w/d).
- Sie verfügen über Berufserfahrung in der Erstellung von Jahresabschlüssen und in der Mandantenberatung.
- Sie zeichnen sich durch eine selbstständige, engagierte und genaue Arbeitsweise aus.

Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung an:

Freund und Partner Steuerberatungsgesellschaft & Co. Sternberg KG
z.H. Herr Henry Goergens oder Frau Rita Esch
✉️ Kleine Belower Furt 2 B | 19406 Sternberg
📞 03847 43240
📧 [email protected]
oder einfach über den Facebook Messenger

Ist Tätowieren eher Kunst oder Handwerk? 🤔 Das ist nicht nur eine individuelle Geschmacksfrage, sondern beschäftigt auch...
05/06/2025

Ist Tätowieren eher Kunst oder Handwerk? 🤔

Das ist nicht nur eine individuelle Geschmacksfrage, sondern beschäftigt auch immer wieder die Gerichte, wenn es um die steuerliche Beurteilung geht. 🔎

So wie bei einem Rechtsstreit, der kürzlich vor dem Finanzgericht Düsseldorf verhandelt wurde: Ein Tätowierer gab in der Einkommensteuererklärung seine Einkünfte als Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit an. Seine Begründung: Das Stechen der Tattoos sei eine kreative Tätigkeit, bei der er die Motive individuell entwickle und umsetze. Mit seinen Werken nehme er außerdem an Ausstellungen und Wettbewerben teil.

Das Finanzamt hingegen behandelte den Gewinn als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, der auch der Gewerbesteuer unterliegt: Tattoos seien Gebrauchskunst, da durch die Beauftragung und die Direktlieferung an die Kundinnen und Kunden unmittelbar ein Gebrauchsvorteil vorliege.

➡️ Wem das Finanzgericht Düsseldorf Recht gab, erfahren Sie hier: https://kanzlei.etl.de/fp-sternberg/news/taetowieren-eher-kunst-oder-handwerk-2025

Einspruchsfristberechnung bei nicht täglicher ZustellungBFH: Zugangsfiktion für Bescheide gilt trotzdemNicht jeder Steue...
03/06/2025

Einspruchsfristberechnung bei nicht täglicher Zustellung
BFH: Zugangsfiktion für Bescheide gilt trotzdem

Nicht jeder Steuerpflichtige ist mit dem Inhalt seines Steuerbescheides einverstanden. Um gegen tatsächliche oder vermeintliche Fehler des Finanzamtes vorzugehen, besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zugang des Steuerbescheides Einspruch einzulegen.

Ob es eine Abweichung bei der Fristberechnung gibt, wenn der Postdienstleister nicht an allen Werktagen Post vom Finanzamt zustellt, hatte der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 20. Februar 2025 (VI R 18/22) zu entscheiden.
Fristberechnung für einen Einspruch

Die Frist, um einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid einzulegen, beträgt einen Monat. Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang (Bekanntgabe) des Steuerbescheids zu laufen. Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag.

Hier weiterlesen 👉 https://kanzlei.etl.de/fp-sternberg/news/einspruchsfristberechnung-zustellung-2025

Ob Vatertag, Herrentag, Männertag oder Christi Himmelfahrt - Wir wünschen allen Vätern einen tollen Vatertag. Allen ande...
29/05/2025

Ob Vatertag, Herrentag, Männertag oder Christi Himmelfahrt - Wir wünschen allen Vätern einen tollen Vatertag.

Allen anderen wünschen wir natürlich ebenfalls einen herrlichen Feiertag.

Adresse

Sternberg

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 16:30
Dienstag 08:00 - 16:30
Mittwoch 08:00 - 16:30
Donnerstag 08:00 - 16:30
Freitag 08:00 - 12:00

Telefon

+49384743240

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Freund und Partner Sternberg erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Freund und Partner Sternberg senden:

Teilen

Kategorie