HBBN GmbH

HBBN GmbH Die HBBN GmbH ist eine mittelständisch orientierte Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit Standorten in Osnabrück, Hamburg und Schwedt.

Mit lösungsorientierten Dienstleistungen auf den Gebieten der Wirtschaftsprüfung und der Steuerberatung, Rechtsberatung und betriebswirtschaftlichen Beratung unterstützen wir mittelständische und große Unternehmen deutschlandweit und international. Unser Team aus erfahrenen Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten bietet lösungsorientierte Dienstleistungen für mittelständische und gro

ße Unternehmen sowie Freiberufler deutschlandweit und international. Und das seit über 30 Jahren sehr persönlich und mit den Vorteilen einer Kanzlei vor Ort. Wir unterstützen Sie u.a. bei der Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Erstellung oder Prüfung von Jahresabschlüssen, Konzernabschlüssen, Steuererklärungen, Nachhaltigkeitsberichten (CSRD) und beraten zu Steuergestaltung & betrieblichen Entscheidungen. Unsere Schwerpunkte liegen unter anderem in der Gestaltungsberatung - insbesondere in den Bereichen Unternehmensnachfolge, Erbschaft- und Schenkungsteuer - und der Digitalisierung des Rechnungswesens unserer Mandanten. Dabei profitieren unsere Auftraggeber von der langjährigen Erfahrung und den vielfältigen Kontakten unserer Mitarbeiter ebenso wie vom internationalen Know-how und der Spezialisierung durch unsere Mitgliedschaft in der MSI Global Alliance, London. Lernen Sie uns kennen! Mit insgesamt rund 130 Mitarbeitern sind wir gerne für Sie da - ganzheitlich, vorausschauend und konsequent.

HBBN wurde als einer der 10 besten Arbeitgeber 2026 in Osnabrück & Umgebung ausgezeichnet! 🏆Für uns ist diese Auszeichnu...
25/05/2026

HBBN wurde als einer der 10 besten Arbeitgeber 2026 in Osnabrück & Umgebung ausgezeichnet! 🏆

Für uns ist diese Auszeichnung vor allem eine Bestätigung dessen, was unser Team jeden Tag ausmacht: eine großartige Arbeitsatmosphäre, echter Zusammenhalt, Kollegialität auf Augenhöhe und gemeinsame Erlebnisse – ob im Arbeitsalltag oder bei unseren Teamevents. 🙌

Besonders stolz macht uns, dass diese Bewertung sowohl von aktuellen als auch ehemaligen Kolleginnen und Kollegen mitgetragen wird. Denn genau das zeigt uns, dass wir gemeinsam eine Unternehmenskultur geschaffen haben, in der man sich wohlfühlt und gerne zusammenarbeitet. 💙

Ein großes Dankeschön an unser gesamtes Team – für euren Einsatz, euer Vertrauen und das Miteinander, das HBBN ausmacht. 🚀

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Herzlich willkommen im Team! 🎉Wir freuen uns sehr, unseren neuen Kollegen im Bereich Lohnbuchhaltung begrüßen zu dürfen!...
21/05/2026

Herzlich willkommen im Team! 🎉

Wir freuen uns sehr, unseren neuen Kollegen im Bereich Lohnbuchhaltung begrüßen zu dürfen! 👋

Lieber Salah, schön, dass du da bist – wir wünschen dir einen großartigen Start, viel Erfolg und freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit! 🚀

Der Aufstieg in die 2. Liga und die Meisterschaft zeigen, was möglich ist, wenn Teamgeist, Einsatz und Zusammenhalt stim...
13/05/2026

Der Aufstieg in die 2. Liga und die Meisterschaft zeigen, was möglich ist, wenn Teamgeist, Einsatz und Zusammenhalt stimmen. 💪

Übrigens: Du musst nicht im VfL Osnabrück spielen, um aufzusteigen.
Auch bei uns kannst du den nächsten Schritt gehen und deine Karriere voranbringen.

👉 Werde Teil von HBBN und wachse gemeinsam mit uns.

Das Terrassenfest ist nicht nur ein echtes Highlight im Veranstaltungskalender unserer Stadt, sondern auch die perfekte ...
28/04/2026

Das Terrassenfest ist nicht nur ein echtes Highlight im Veranstaltungskalender unserer Stadt, sondern auch die perfekte Gelegenheit, gemeinsam eine richtig gute Zeit zu haben, neue Leute kennenzulernen und sich zu vernetzen. 🎉

Falls du Lust auf eine richtig gute Zeit – auch über das Event hinaus – hast:
Wir suchen motivierte Kollegen und Kolleginnen für unser Team! 🤝

Als Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit Standorten in Osnabrück und Hamburg bieten wir dir spannende Einstiegsmöglichkeiten – egal ob als Steuer- oder Prüfungsassistent (m/w/d) nach deinem Studium oder schon vorher als Werkstudent oder Praktikant (m/w/d).

Egal, wo du starten möchtest: Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen und gemeinsam herauszufinden, wie wir zusammenarbeiten können. 💼✨

👉 Unsere aktuellen Stellenausschreibungen findest du hier:
https://karriere.hbbn.org/

Beim diesjährigen Business Cup haben wir gezeigt, dass unsere exzellente Zusammenarbeit und Strategie nicht nur bei unse...
22/04/2026

Beim diesjährigen Business Cup haben wir gezeigt, dass unsere exzellente Zusammenarbeit und Strategie nicht nur bei unseren Mandanten vor Ort funktionieren – sondern auch auf dem Spielfeld.

Mit Motivation, Fairplay und einer starken Teamleistung haben wir uns bis ins Achtelfinale gespielt. 💪

Ausgezeichnet wurden wir außerdem für den besten Teamspirit / die stärkste Fangemeinschaft sowie mit dem Titel „Bester Spieler“ für Oscar. 🏆

Ein großes Dankeschön an alle Kolleginnen und Kollegen, die uns auf und neben dem Platz unterstützt haben.

Wir nehmen viele starke Momente mit – und freuen uns schon jetzt auf das nächste Turnier! ⚽🚀

Mit der kostenlosen App „MeinELSTER+“ kannst Du bereits Belege für Deine Steuererklärung erfassen und hochladen. 📱 Neu: ...
15/04/2026

Mit der kostenlosen App „MeinELSTER+“ kannst Du bereits Belege für Deine Steuererklärung erfassen und hochladen. 📱

Neu: Mit „oKELSTER“ kannst Du Deine Einkommensteuererklärung ab dem 01.07.2026 mit nur einem Swipe abgeben.

Das Finanzamt erstellt dafür einen Vorschlag, den Du einfach prüfen, ggf. anpassen und bestätigen kannst ✔️

Voraussetzung: Du bist ledig, hast keine Kinder, beziehst Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und/oder Rente und besitzt ein gültiges ELSTER-Konto.

Passt das nicht auf Dich oder ist Deine Steuer komplexer, unterstützen wir Dich gern 😊

Verabschiedest Du einen wichtigen Arbeitnehmer bald in den Ruhestand und planst eine gebührende Abschiedsfeier?🎉 Unter w...
07/04/2026

Verabschiedest Du einen wichtigen Arbeitnehmer bald in den Ruhestand und planst eine gebührende Abschiedsfeier?🎉

Unter welchen Bedingungen die Kosten nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen, hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil klargestellt.

👉 Wichtig: Es muss sich um ein betriebliches Fest handeln!

Diese Details solltest Du kennen, um auf der sicheren Seite zu sein:
Finanzierst Du als Arbeitgeber die Feier, liegt nur dann Arbeitslohn vor, wenn es sich um eine private Feier des Arbeitnehmers handelt. Nicht aber, wenn die Gäste im Rahmen eines Firmenfestes bewirtet werden.

Für den Fiskus entscheidend ist außerdem:
✔️ Wer tritt als Gastgeber auf? (idealerweise die Firma)
✔️ Wer bestimmt die Gästeliste? (z. B. die Personalabteilung)
✔️ Wer wird eingeladen? (nach geschäftlichen Kriterien)
✔️ Wo wird gefeiert? (z. B. in den Geschäftsräumen)
✔️ Welchen Charakter hat das Fest? (überwiegend beruflich)

Gute Nachricht: Sogar Angehörige des scheidenden Arbeitnehmers dürfen steuerfrei mitfeiern – das gilt als gesellschaftsüblich. Wer will da noch meckern?

HBBN gehört zu den besten Wirtschaftsprüfern Deutschlands 2026/27 🏆Wir freuen uns sehr über eine besondere Auszeichnung:...
21/03/2026

HBBN gehört zu den besten Wirtschaftsprüfern Deutschlands 2026/27 🏆

Wir freuen uns sehr über eine besondere Auszeichnung: Das manager magazin hat HBBN als einen der Besten Wirtschaftsprüfer Deutschlands 2026/27 ausgezeichnet – und mit 5 von 5 Kronen bewertet.
Besonders freut uns: Die Bewertung basiert auf Empfehlungen und Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten. Dieses Vertrauen ist für uns die wichtigste Bestätigung unserer täglichen Arbeit. 🤝
Seit über 30 Jahren begleiten wir bei HBBN vor allem mittelständische Unternehmen mit unabhängiger Wirtschaftsprüfung, fundierter Steuerberatung und strategischer Beratung. Unser Anspruch geht dabei über das Testat hinaus: Wir schaffen Transparenz, erkennen Risiken frühzeitig und unterstützen unsere Mandanten bei wichtigen unternehmerischen Entscheidungen.
Die Auszeichnung sehen wir auch als Bestätigung unseres Teams: Rund 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an unseren Standorten Osnabrück, Hamburg und Schwedt bringen ihre Erfahrung, Spezialisierung und Leidenschaft für gute Beratung ein. 👏
Wir sind stolz auf diese Anerkennung – und danken insbesondere unseren Mandanten für ihr Vertrauen.

Wir dürfen zwei besondere Meilensteine feiern – und gratulieren gleich doppelt 👏🎉Markus Fischer wurde für seine 25-jähri...
13/03/2026

Wir dürfen zwei besondere Meilensteine feiern – und gratulieren gleich doppelt 👏🎉
Markus Fischer wurde für seine 25-jährige Tätigkeit als Angehöriger des steuerberatenden Berufes mit einer Ehrenurkunde ausgezeichnet. Ein Vierteljahrhundert Engagement, Fachkompetenz und Vertrauen – eine beeindruckende Leistung, auf die wir sehr stolz sind. Herzlichen Glückwunsch zu dieser verdienten Würdigung!
Gleichzeitig dürfen wir auch Dieter herzlich gratulieren: Mit der Bestellung zum Steuerberater beginnt ein neuer, spannender Abschnitt in seiner beruflichen Laufbahn. Wir freuen uns sehr und wünschen viel Freude sowie spannende Herausforderungen für die Zukunft. Herzlichen Glückwunsch! 🎊

Vermieter aufgepasst: Bei Modernisierungskosten droht eine Steuerfalle ⚠️. Was eigentlich als sofort abzugsfähiger Erhal...
11/03/2026

Vermieter aufgepasst: Bei Modernisierungskosten droht eine Steuerfalle ⚠️.

Was eigentlich als sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand geplant ist, kann schnell zu einer Abschreibung über die Nutzungsdauer werden 📉.
Modernisierst Du Dein Mietobjekt, möchtest Du die Kosten in der Regel sofort steuerlich geltend machen. Statt einer Verteilung über die Gebäudenutzungsdauer ist der Sofortabzug meist deutlich attraktiver. Das gelingt jedoch nur, wenn bestimmte steuerliche Fallstricke vermieden werden.
Eine erste wichtige Grenze ist die sogenannte Standardhebung 🔨. Erneuerst Du mindestens drei der vier zentralen Ausstattungsmerkmale Heizung, Sanitär, Elektro und Fenster, sodass sich der Wohnstandard der Immobilie erhöht, stuft das Finanzamt die Aufwendungen als Herstellungskosten ein 🏗️. Die Folge: Kein Sofortabzug – sondern Abschreibung (AfA) über die Nutzungsdauer, in der Regel mit 2 % oder 3 % pro Jahr.
Auch bei der Sanierung einer „Bauruine“ droht eine Umqualifizierung. 🏠🧱 Ist das Gebäude aufgrund schwerer Substanzschäden stark verschlissen und ein umfassender Wiederaufbau erforderlich, gelten die Kosten ebenfalls als Herstellungskosten – mit Abschreibung statt Sofortabzug.
Erweiterst Du das Gebäude, etwa durch eine größere Fläche, eine Dachgaube oder einen Balkon 🏢, handelt es sich ebenfalls um Herstellungskosten. Ein direkter steuerlicher Abzug ist dann ausgeschlossen.

Besonders relevant sind die anschaffungsnahen Herstellungskosten 📑: Übersteigen Deine Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen innerhalb von drei Jahren nach dem Immobilienkauf 15 % der Anschaffungskosten, werden sie zwingend als Herstellungskosten behandelt. Besonders bitter 😬: Ein zuvor berücksichtigter Sofortabzug kann sogar nachträglich aberkannt werden.
Zudem hat das Bundesfinanzministerium klare Prüfungsschritte für die Finanzämter festgelegt 🏛️.

Planst Du eine Sanierung, solltest Du daher frühzeitig steuerlichen Rat einholen 🤝. So lässt sich vorab klären, wie die Maßnahmen steuerlich einzuordnen sind – und der Kostenabzug kann strategisch und steueroptimal gestaltet werden.

Adresse

Hans-Wunderlich-Straße 3
Osnabrück
49078

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 18:00

Telefon

+49541404600

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