09/06/2026
⚖️ 𝐒𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐧 𝐤𝐨𝐦𝐩𝐚𝐤𝐭 𝐞𝐫𝐤𝐥ä𝐫𝐭.
⛔ Fake-Zahlungsaufforderungen zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im Umlauf
Aktuell kursieren wieder 𝐛𝐞𝐭𝐫ü𝐠𝐞𝐫𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞 𝐄-𝐌𝐚𝐢𝐥𝐬, in denen Unternehmen angeblich wegen fehlender Veröffentlichung im zur Zahlung aufgefordert werden – teils mit Fristen, Druck und Bußgeldandrohungen.
❌ Nicht reagieren, keine Links klicken, keine Anhänge öffnen und auf keinen Fall zahlen!
✅ 𝐑𝐢𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠 𝐢𝐬𝐭:
• Zuständig ist das Bundesamt für Justiz, nicht das Bundeszentralamt für Steuern
• Echte Schreiben kommen nur von dort
• Bei Verstößen drohen Bußgelder von 2.500 € bis 25.000 €
• Betrüger nutzen gezielt dieses Halbwissen über Pflichten, Fristen und Sanktionen
⚠️ Unsicher, ob die Forderung echt ist? 𝐄𝐫𝐬𝐭 𝐝𝐮𝐫𝐜𝐡 𝐮𝐧𝐬 𝐩𝐫ü𝐟𝐞𝐧 𝐥𝐚𝐬𝐬𝐞𝐧 – 𝐛𝐞𝐯𝐨𝐫 𝐒𝐢𝐞 ü𝐛𝐞𝐫𝐰𝐞𝐢𝐬𝐞𝐧.
👍 𝐅ü𝐫 𝐦𝐞𝐡𝐫 𝐒𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫-𝐈𝐧𝐬𝐢𝐠𝐡𝐭𝐬: 𝐟𝐨𝐥𝐠𝐞𝐧, 𝐥𝐢𝐤𝐞𝐧 & 𝐭𝐞𝐢𝐥𝐞𝐧.
👉 𝐖𝐞𝐢𝐭𝐞𝐫𝐞 𝐈𝐧𝐟𝐨𝐫𝐦𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧𝐞𝐧 𝐟𝐢𝐧𝐝𝐞𝐧 𝐒𝐢𝐞 𝐚𝐮𝐜𝐡 𝐡𝐢𝐞𝐫.
https://www.steuerberater-koch-kollegen.de/mandanten-infos/fake-zahlungsaufforderungen/