14/04/2026
Zum 01.01.2026 wurde die Aktivrente eingeführt. Ziel der Aktivrente: Anreize für längeres Arbeiten im Rentenalter schaffen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Das Wichtigste in Kürze:
✅ Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer können nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze (i.d.R. 67 Jahre) bis 2.000 EUR monatlich steuerfrei hinzuverdienen.
✅ Der Freibetrag ist monatsbezogen und nicht auf andere Monate übertragbar. Überschreitet der Hinzuverdienst 2.000 EUR monatlich, ist der übersteigende Betrag einkommensteuerpflichtig.
✅ Anspruchsberechtigt sind nur sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob bereits eine Rente bezogen wird.
✅ Die Aktivrente gilt nicht für Selbstständige, Freiberufler, Land-/Forstwirte, Beamte und Minijobber.
✅ Die Steuerfreiheit gilt nur für laufende und einmalige Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 (1) S. 1 Nr. 1 EStG). Sie wird im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
✅ Werbungskosten sind für den steuerfreien Anteil des Verdienstes nicht abzugsfähig. Überschreiten die Gesamtwerbungskosten den Pauschbetrag nicht, ist der volle Pauschbetrag zu gewähren.
✅ Es besteht Versicherungspflicht in der Kranken-/ Pflegeversicherung. Rentenbeiträge können freiwillig geleistet werden. Arbeitgeber müssen weiterhin Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abführen.
✅ Die Aktivrente kann nur in einem Dienstverhältnis in Anspruch genommen werden. Bei mehreren Arbeitsverhältnissen ist eine Bestätigung erforderlich, dass der Freibetrag nicht mehrfach genutzt wird.
✅ Für angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer und Fremdgeschäftsführer einer GmbH ist die Aktivrente nur möglich, wenn sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
✅ Beamte und geringfügig Beschäftigte sind ausgeschlossen, da für sie keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber geleistet werden.
❗ Viele Fragen zur Umsetzung der Aktivrente wurden seitens des Gesetzgebers verspätet geklärt. Eine Umsetzung in der Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgt zeitnah.