31/01/2026
👓 Lena Fischers neue Bildschirmarbeitsbrille ist da!
Wusstet ihr, dass Arbeitsplatzbrillen vom Arbeitgeber steuer- & sozialversicherungsfrei übernommen
werden können? Das geht – wenn ein paar Voraussetzungen erfüllt sind:
✅ Nur für Bildschirmarbeit notwendig
✅ Ärztliche Bescheinigung liegt vor
✅ Keine Alltags- oder Freizeitbrille
✅ Kostenübernahme zusätzlich zum Gehalt
✅ Nur notwendige Kosten – kein Luxus-Upgrade ✨
💡 Wichtig:
Nur die Arbeitsplatzbrille ist steuer- &
sozialversicherungsfrei – normale Sehhilfen nicht.
⚠️ Hinweis:
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung
durch Steuerprofis.
Und: Danke an Vanessa und ihr Team für die tolle, ausführliche Beratung! 🙌