30/04/2026
Minijobber haben im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen bei derselben Krankheit, vorausgesetzt das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens vier Wochen ununterbrochen. Wiederholte Krankheitszeiten innerhalb von zwölf Monaten werden zusammengerechnet, die sechs Wochen Höchstdauer bleiben bestehen. Liegt zwischen den Krankheitszeiten eine mindestens sechsmonatige Pause, beginnt der Anspruch erneut. Auch bei medizinischer Reha gilt der Anspruch bis zu sechs Wochen, wenn sie auf derselben Erkrankung beruht. Für die Betreuung kranker Kinder unter zwölf Jahren oder mit Behinderung besteht eine bezahlte Freistellung bis zu fünf Arbeitstagen. Arbeitgeber sind durch die Knappschaft-Bahn-See Versicherung für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall abgesichert, nicht jedoch bei Kinderbetreuung. Mehr Details im vollständigen Artikel.
Umfassende Betreuung von Abbruchkosten bis Zweitwohnungssteuer.