07/05/2026
Der Bundestag hat eine steuerfreie Entlastungsprämie von 1.000 € für Arbeitnehmer beschlossen. Arbeitgeber können Leistungen bis zu diesem Betrag steuerfrei zur Abmilderung gestiegener Preise gewähren. Die Prämie gilt zusätzlich zum Arbeitslohn, nicht für Entgeltumwandlung. Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an. Gültig nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bis 30.6.2027. Mehr Details im vollständigen Artikel.
Umfassende Betreuung von Abbruchkosten bis Zweitwohnungssteuer.