06/08/2026
Firmenfitness gilt grundsätzlich als geldwerter Vorteil und damit als Arbeitslohn. Die Bewertung erfolgt nach dem Marktpreis oder den tatsächlichen Kosten des Arbeitgebers. Steuerfrei sind Gesundheitsförderungen bis 600 € jährlich, wenn sie die Qualitätsanforderungen erfüllen und die Teilnahme nachgewiesen wird. Die Steuerbefreiung gilt nicht für allgemeine Mitgliedsbeiträge. Mehr Details im Artikel.
Umfassende Betreuung von Abbruchkosten bis Zweitwohnungssteuer.